Was ist eine offene forderung? Zu welchem zeitpunkt können offene forderungen eingezogen werden?
WAS IST EINE OFFENE FORDERUNG?
Die Forderung ist das Recht des Gläubigers, von seinem Schuldner bezahlt zu werden. Die Forderung wird zu einer offenen Forderung, wenn sie nicht zum Fälligkeitsdatum beglichen worden ist, obwohl sie unbestritten, bezifferbar und fällig ist. Bei einer offenen Forderung kann der Gläubiger den Einzug sofort selbst oder über einen Bevollmächtigten einleiten.
ZU WELCHEM ZEITPUNKT KÖNNEN OFFENE FORDERUNGEN EINGEZOGEN WERDEN?
Eine offene Forderung entsteht sofort bei Zahlungsverzug
Eine offene Forderung entsteht, sobald ein Zahlungsverzug vorliegt. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass ein Zahlungsverzug, sei es auch nur von einem Tag, rechtlich gesehen eine offene Forderung darstellt. Der Schuldner ist säumig, da er seiner Verpflichtung am Fälligkeitsdatum nicht nachgekommen ist.
Ein Zahlungsverzug stellt bereits eine offene Forderung dar
Eine Forderung, die zum Fälligkeitsdatum nicht beglichen worden ist, stellt schon am darauf folgenden Tag eine offene Forderung dar.
Es wird kein Unterschied zwischen einem Zahlungsverzug und einer offenen Forderung gemacht. Wenn man jedoch schnell reagiert, kann der Zahlungsverzug in einen Zahlungsausfall ohne größere Bedeutung verwandelt und schnell geregelt werden. Wenn man jedoch verspätet reagiert, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass die offene Zahlung definitiv wird. Einen Zahlungsausfall am Tag T als “Verzug” zu betrachten, bedeutet, diesen Zwischenfall optimistisch anzugehen (ich bin heute nicht bezahlt worden. werde aber sicher später bezahlt). Einen Zahlungsausfall am Tag T als “offene Forderung” zu betrachten, bedeutet, den Zwischenfall mit Vorsicht anzugehen (ich bin heute nicht bezahlt worden. das hei ßt, ich werde nie bezahlt werden oder zumindest laufe ich Gefahr, nie bezahlt zu werden ).
Der professionelle Gläubiger (ein Unternehmen) lehnt es in den meisten Fällen ab, einen Zahlungsverzug als offene Forderung anzusehen. Aus kommerziellen Gründen, weil das Unternehmen Angst hat, es sich mit einem wichtigen Kunden zu verderben. Weil das Unternehmen denkt, dass der Verzug nicht andauern wird, dass die Zahlung früher oder später eingehen wird, dass der Kunde seinen Auftragnehmer nicht sitzen lassen wird. Doch diese Haltung ist für den Gläubiger gleichzeitig riskant und kostspielig. Sie ist riskant, da der Gläubiger, wenn sich der Zahlungsverzug letztendlich doch in einen Zahlungsausfall verwandelt, schließlich, aber leider zu spät bereuen wird, nicht die entsprechenden Maßnahmen getroffen zu haben, die es ihm ermöglicht hätten, seine Forderung zu sichern und unter den besten Bedingungen einzuziehen. Doch jetzt gibt es kein Zurück mehr. Diese Haltung ist außerdem kostspielig, da der auf den Zahlungsverzug zurückzuführende Liquiditätsrückgang letztendlich auf Kosten des Gläubigers geht, auch wenn die Forderung schließlich vom säumigen Kunden beglichen wird.
Die Praxis der verspäteten Zahlung, die bei den Unternehmen weit verbreitet ist, wird inzwischen per Gesetz geahndet.
Diese Praxis der verspäteten Zahlung wird inzwischen per Gesetz geahndet . Jedes Unternehmen, das zum vereinbarten Zeitpunkt nicht bezahlt worden ist, ist verpflichtet, Verzugszinsen zu berechnen. Die Zinsen laufen ab dem Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum, ohne dass der Gläubiger vorher eine Verwarnung oder Mahnung verschicken muss. Der Gläubiger braucht daher keine Skrupel zu haben und kann von seinem Schuldner verlangen, die Verzugszinsen zu bezahlen.
Man kann jede offene Forderung eintreiben, wenn sie unbestritten, bezifferbar und fällig ist.
Vor dem Eintreiben seiner offenen Forderung muss der Gläubiger sicherstellen, dass seine Forderung sowohl unbestritten als auch bezifferbar und fällig ist.
Die Forderung muss unbestritten sein
Bevor er ein Einzugsverfahren einleitet, muss der Gläubiger sicherstellen, dass es sich um eine unbestrittene Forderung handelt, das heißt eine Forderung, deren Existenz aktuell und unanfechtbar ist.
Dieser Punkt ist bei vertraglichen Forderungen von entscheidender Bedeutung. Ein Vertrag ist das Zusammentreffen des Willens zweier Parteien. Der Wille dieser beiden Parteien hat jedoch nicht immer die gleiche Stärke, und Personen, die einen Vertrag abschließen, weil sie dazu gezwungen wurden oder weil sie die Tragweite ihrer Verpflichtungen nicht ermessen haben, haben daher das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen. Wenn zum Beispiel eine Privatperson einen Kaufvertrag unterschreibt, der ihr zuhause angeboten wurde, verfügt sie über eine Frist von sieben Tagen, um den Vertrag rückgängig zu machen: Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass eine Person, die angesprochen wird, obwohl sie nichts verlangt hat, nicht gezwungen werden kann, den Vertrag zu unterzeichnen, der ihr vorgelegt wird. Inzwischen sieht das Gesetz vor, dass der von einer Privatperson unterzeichnete Vertrag, die nicht über die Frist von sieben Tagen zur Annullierung des Vertrags informiert worden ist, automatisch hinfällig wird.
Der Gläubiger muss den Nachweis des unbestrittenen Charakters seiner Forderung erbringen. Dieser Nachweis kann durch Dokumente erbracht werden, die formell das Einverständnis der Parteien enthalten, aber auch durch Zeugenaussagen und informelle Schriftstücke.
Wenn die Forderung nicht ernsthaft bestreitbar ist und bestimmte Bedingungen erfüllt, kann der Gläubiger ein vereinfachtes, aber besonders wirksames Verfahren zur Klage auf Zahlung einleiten: den Mahnbescheid oder den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (“référé-provision”).
Wenn seine Forderung in ihrem Prinzip oder in ihrem Betrag bestreitbar ist, muss der Gläubiger ein Verfahren einleiten, das die Anerkennung der Realität seiner Forderung zum Ziel hat, bevor er sie einziehen kann. In diesem Fall stellt er eine Zahlungsklage.
Die Forderung muss bezifferbar sein
Um einziehbar zu sein, muss die Forderung außerdem bezifferbar sein, das heißt, ihr Betrag muss bekannt sein, oder das Schriftstück, in dem sie festgestellt ist, muss alle Elemente zu ihrer Bewertung enthalten.
Wenn eine Forderung nicht bezifferbar ist, zum Beispiel wenn eine Schadenersatzforderung für einen Schaden gestellt wird, der noch nicht geschätzt worden ist, kann der Gläubiger keine Zahlung fordern, bevor nicht der Betrag seiner Forderung festgelegt worden ist (insbesondere durch ein Gutachten).
Die Forderung muss fällig sein
Die Forderung ist nicht fällig, wenn sie einer noch nicht eingetretenen aufschiebenden Bedingung unterliegt.
Um eingezogen zu werden, muss die Forderung schließlich fällig sein. Wenn die Zahlung einer Bedingung unterliegt und diese Bedingung noch nicht eingetreten ist, ist die Forderung nicht fällig und der Gläubiger kann sie daher nicht einziehen.
Wenn der Käufer eines Hauses einen Vorvertrag unterzeichnet, enthält dieser Vertrag im Allgemeinen eine aufschiebende Bedingung, gemäß der der Käufer nur dann verpflichtet ist, das Haus zu kaufen und den vereinbarten Preis zu bezahlen, wenn die aufschiebende Bedingung erfüllt ist, dass ihm das Darlehen zur Finanzierung des Hauskaufs gewährt wird. Solange die Bank ihre Antwort nicht gegeben hat, wird der Kauf “aufgeschoben”, und die Forderung des Verkäufers ist nicht fällig. Der Verkäufer kann daher den Einzug dieser nicht fälligen Forderung beim wahrscheinlichen Käufer nicht einleiten. Wenn die Bank dem Käufer letztendlich das Darlehen verweigert, ist er nicht gezwungen, das Haus zu kaufen, und der Verkäufer hat kein Forderungsrecht mehr. Die Forderung wird nur dann fällig, wenn das Immobiliendarlehen gewährt wird.
Die Forderung ist nicht fällig, wenn sie mit dem Eintreten einer auflösenden Bedingung hinfällig wird.
Die Aufhebung kann rechtmäßig wirksam werden, wenn sie auf Wunsch beider Parteien erfolgt oder auf Antrag beim Gericht.
Wenn zwei Personen in einem Verkaufsvertrag festlegen, dass der Verkauf aufgehoben (das heißt annulliert) wird, wenn der Käufer die Ware nicht innerhalb von einem Monat abholt, und wenn der Käufer die Ware tatsächlich nicht innerhalb dieser Frist abholt, wird der Verkauf annulliert. Der Verkäufer kann selbstverständlich keine Zahlung fordern.
Eine Forderung mit festgelegtem Fälligkeitsdatum oder Dauerschuldverhältnis
Der Verkaufsvertrag ist das Standardbeispiel für einen Vertrag mit Forderungen zu einem bestimmten Zeitpunkt: Am Tag t1 muss die Ware geliefert sein und am Tag t2 muss die Zahlung erfolgt sein.
Der mit dem Stromversorgungsunternehmen EDF abgeschlossene Vertrag für ein Stromabonnement ist ein Beispiel für einen Vertrag mit einem Dauerschuldverhältnis: Die Privatperson muss alle zwei Monate den Preis für ihren Stromverbrauch bezahlen. In einem solchen Vertrag ist normalerweise kein Ablaufdatum vorgesehen.
Diese beiden Vertragstypen sehen oft vor, dass die Fälligkeit erreicht ist (und die Zahlung somit fällig ist), wenn eine Zahlung nicht innerhalb der vorgesehenen Zeit erfolgt ist.