Es kommt leider häufig vor, dass ein Schuldner die Entscheidung des Gerichts, von dem er verurteilt wurde, nicht einhält. In diesem Fall stehen verschiedene Vollstreckungsmittel zur Verfügung, wie Pfändung des Bankkontos (Forderungspfändung - "saisies attribution"), Sachpfändung (Pfändung zwecks Veräußerung) oder Lohn- und Gehaltspfändungen.
Mehr als 95 % der Sachpfändungen werden nicht durchgesetzt. Ihre Kosten gehen oft zu Lasten des Gläubigers. Daher sollten Sachpfändungen nur dann praktiziert werden, wenn der Gläubiger ziemlich sicher sein kann, eine Zahlung zu erhalten, ohne dass ihn dies etwas kostet.
Die Bearbeitung der Akte durch unsere Mitarbeiter im Vorfeld und die Arbeit unserer Ermittler ermöglichen uns, die wirksamste Vollstreckungsmaßnahme zum Erhalt der Zahlung auszuwählen.
Die von uns ausgewählten Gerichtsvollzieher erhalten eindeutige Anweisungen von unseren Juristen. Es werden nur die Schriftstücke ausgestellt, die von uns verlangt werden. Auf diese Weise wird die Vollstreckungsphase beschleunigt und ihre Kosten werden reduziert. Unnötige und kostspielige Handlungen werden dank der Aufmerksamkeit unserer Mitarbeiter vermeiden.
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