Wenn unsere Bemühungen um einen außergerichtlichen Einzug ergebnislos bleiben, gehen wir zum gerichtlichen Einzug über, natürlich vorausgesetzt, der Gläubiger erteilt sein Einverständnis.
Dank unserer rechtlichen Kompetenzen sind wir in der Lage, das sowohl für unseren Kunden als auch für den Streitfall am besten geeignete Verfahren auszuwählen und das zuständige Gericht (Zivil-, Handels- oder Strafgericht) anzurufen.
Unabhängig davon, ob es darum geht, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, ein Verfahren zur Hauptsache einzuleiten, bei der Geschäftsstelle des Gerichts einen Antrag auf Zahlungsbefehl zu stellen, Sicherungsmaßnahmen zu beantragen (Beschlagnahmung, Verpfändung, Hypotheken...), einen Sanierungsplan zu erstellen, ein gerichtliches Sanierungsverfahren einzuleiten, den Vollstreckungsrichter anzurufen... handeln wir immer schnell in Absprache mit unseren Kunden und selbstverständlich in ihrem Interesse.
Unsere Sachbearbeiter sind für jede Akte von Anfang bis Ende zuständig. :
Wenn das Verfahren zum Beispiel die Dienste eines Gerichtsvollziehers oder die Anwesenheit eines bei den Gerichten zugelassenen Anwalts erfordert, werden letztere vom zeitintensivsten Teil der Arbeit befreit; daraus ergeben sich bedeutende Honorar- und Zeiteinsparungen.
Das rechtliche und gesetzliche Know-how von Saint Louis Recouvrement ist für unsere Kunden eine Garantie gegen die Nachteile eines "allgemeinen Standardeinzugsverfahrens", das zahlreiche Risiken und die Gefahr von Misserfolgen birgt.
Wir sind in der Lage, jederzeit ein Verfahren einzuleiten, wenn dies im Interesse des Gläubigers ist. Umgekehrt verzichten wir nie auf gütliche Verhandlungen, selbst wenn bereits ein Verfahren eingeleitet worden ist.
COPYRIGHT© SAINT LOUIS RECOUVREMENT | RECHTLICHE HINWEISE |